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OP-Objekt Augen: Hornhaut lasern

am 30. August 2010

Das Auge – das Zentrum eines unserer wichtigsten Sinne. Ohne diesen würden wir blind durch die Welt gehen und die unglaubliche Schönheit und Vielfalt nicht wahrnehmen können. Wie jeder andere Körperteil auch, kann das Auge Schäden aufweisen. Dadurch kann das Sehvermögen rapide eingeschränkt werden.

Zu den häufigsten Beschwerden im Bereich der Augen bzw. der Sehkraft gehören die Kurz-, Weit- oder Stabsichtigkeit. Viele der Betroffenen tragen Brillen oder Kontaktlinsen, jedoch schränken diese Sehhilfen auch ungemein ein. Aktive Sportler können beide Optionen häufig nicht tragen bzw. müssen sich aufwändige, von der Krankenkasse nicht finanzierte Spezialsehhilfen anfertigen lassen. In Zeiten der Augen-Laser-Chirurgie (auch: refraktive Chirurgie) muss dies jedoch nicht mehr sein.

Bevor nun der Laser zum Einsatz kommt, erfolgt eine genaue Überprüfung des Auges, denn nicht jede Fehlsichtigkeit kann mittels Laser korrigiert werden. In der Regel gelten bei Kurzsichtigkeit bis max. -10 Dioptrien, bei Weitsichtigkeit bis +4 Dioptrien und bei Hornhautverkrümmungen von max. -3 bis -6 Dioptrien. Es gilt auch hier zu erwähnen, dass je geringer die Fehlsichtigkeit ausgeprägt ist, desto größer sind die Erfolgschancen beim Hornhaut Lasern. Bei höheren Dioptrien als oben angegeben, können Nachoperationen erforderlich sein bzw. es kann durchaus möglich sein, dass der Patient trotz des Eingriffes weiterhin auf eine Brille oder Kontaktlinsen angewiesen ist.

Des Weiteren wird die Dicke der Hornhaut bestimmt. Patienten, welche eine zu geringe Hornhautdicke aufweisen, kommen für das Laserverfahren nicht infrage, denn je stärker der Sehfehler ausgeprägt ist, desto mehr Hornhaut muss abgetragen werden. Und wo zu Beginn nur ein Minimum an Hornhaut vorhanden ist, kann demzufolge auch nichts mehr abgetragen werden. Ein weiteres Kriterium ist die Größe der Pupille, welche zuvor im Hellen als auch im Dunkeln ausgemessen wird. Auch der allgemeine Gesundheitszustand spielt eine große Rolle beim Lasern der Augen-Hornhaut. Es ist zuvor abzuklären, ob Diabetes, Stoffwechselstörungen, Schilddrüsenerkrankungen usw. vorliegen, da sich u.a. diese Erkrankungen negativ auf das Ergebnis auswirken können.

Der Eingriff selbst verläuft völlig schmerzlos. Der Augenarzt betäubt das zu operierende Auge mit speziellen Tropfen aus der Anästhesie. Im ersten Schritt der OP wird mittels eines Spezialgerätes eine dünne Schicht der Hornhaut abgetragen bzw. aufgeschnitten und wie eine Buchseite zur Seite geklappt. Im zweiten Schritt kommt der Laser zum Einsatz, welcher die tieferliegenden Hornschichten bearbeitet. Im Falle einer Kurzsichtigkeit wird die zentrale Hornhaut abgelasert; bei Weitsichtigkeit wird der außenliegende ringförmige Teil der Hornhaut abgelasert. Liegt eine Hornhautverkrümmung vor, so werden die zuvor ausgewählten unebenen Stellen der Hornhaut abgelasert, so dass ein ebenmäßigeres Bild entsteht. Der dritte Schritt beim Hornhaut Lasern ist das Zuklappen der zuvor zur Seite geklappten Hornhautschicht. Ein Nähen der Wunde ist nicht notwendig, da sich die Hornhautscheibe sofort am Auge wieder festsaugt.

Komplikationen treten in der Regel selten auf. Es besteht ein Entzündungsrisiko, welches bei allen Arten von Operationen möglich ist. Zu Beginn kann es auch zu trockenen Augen kommen, was aber mittels künstlicher Tränen gemildert werden kann. Dieses Symptom legt sich i.d.R. in einigen Wochen von selbst. Des Weiteren kann es zur Narbenbildung kommen, welche jedoch nach einigen Monaten verschwinden. Während der OP kann es zu allergischen Reaktionen kommen, des Weiteren auch nach der OP auf die Medikamente, welche einzunehmen sind. Bei schlecht ausgeführten OPs bzw. bei mangelnder Erfahrung der Ärzte kann sich die Sehkraft nach dem Eingriff auch verschlechtern. Aufgrund dessen sollten nur Ärzte aufgesucht werden, welche von den Krankenkassen anerkannt und empfohlen werden und welche über eine langjährige Erfahrung verfügen.